Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
(m/w/d)
Berufstyp:
Anerkannter Ausbildungsberuf
Ausbildungsart:
Ausbildung im Bereich Freie Berufe (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Lern- und Ausbildungsorte:
Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)
Zahnmedizinische Fachangestellte organisieren den Praxisbetrieb, indem sie Behandlungstermine und interne Abläufe planen und die Nutzbarkeit von Räumen, Geräten und Instrumenten sicherstellen. Sie assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen und übernehmen je nach Qualifikation erweiterte Aufgaben in Bereichen wie Prophylaxe, prothetische und kieferorthopädische Assistenz. Auf Anweisung des Zahnarztes oder der Zahnärztin bereiten sie Füllungen oder Abdruckmassen für Gebissabdrücke vor und fertigen Röntgenaufnahmen an. Sie dokumentieren Behandlungsabläufe und erfassen erbrachte Leistungen für die Abrechnung. Zahnmedizinische Fachangestellte betreuen Patienten vor, während und nach der Behandlung, erklären vorbeugende Maßnahmen und leiten zur Mundhygiene an. Sie erledigen den Schriftverkehr mit Krankenkassen und Labors, kontrollieren Zahlungseingänge und führen das betriebliche Mahnwesen.
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit Hauptschulabschluss oder mittlerem Bildungsabschluss ein.
Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen, zum Beispiel durch eine Weiterbildung als Zahnmedizinische/r Fachassistent/in oder als Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in. Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen, zum Beispiel durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Dentalhygiene oder einen Abschluss in Zahnmedizin. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan:
Ausbildung im Betrieb:
Ausbildung in der Berufsschule: