Verwaltungsfachangestellte/r Kommunalverwaltung
(m/w/d)
Berufstyp:
Anerkannter Ausbildungsberuf
Ausbildungsart:
Ausbildung im öffentlichen Dienst (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Lern- und Ausbildungsorte:
Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung bereiten Sitzungen von kommunalen Beschlussgremien wie zum Beispiel Gemeinderäten vor und sind an der Umsetzung der Beschlüsse beteiligt. Sie erarbeiten Verwaltungsentscheidungen auf der Basis von Bundes-, Landes- und kommunalem Recht und verständigen die Beteiligten darüber. Weiter erledigen sie Verwaltungsaufgaben im Bereich kommunaler Wirtschafts-, Struktur- und Kulturförderung. Auch kaufmännische Tätigkeiten in kommunalen Verwaltungs- und Eigenbetrieben gehören zu ihren Aufgaben. In der Personalverwaltung führen sie unter anderem Personalakten und berechnen Bezüge oder Gehälter. Im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sind sie an der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt. Oft sind sie Ansprechpartner für Organisationen, Unternehmen und Rat suchende Bürger.
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Verwaltungen in der Fachrichtung Kommunalverwaltung überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein, in den zusammengefassten Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung überwiegend mit mittlerem Bildungsabschluss.
Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen, zum Beispiel durch die Prüfung als Verwaltungsfachwirt/in.
Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen, zum Beispiel durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Staats-, Verwaltungswissenschaft oder Verwaltungsmanagement, Public Management.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan:
Ausbildung im Betrieb:
Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern: