Gärtner/in im Garten- und Landschaftsbau
(m/w/d)
Berufstyp:
Anerkannter Ausbildungsberuf
Ausbildungsart:
Duale Ausbildung in der Landwirtschaft (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Lern- und Ausbildungsorte:
Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)
Gärtner und Gärtnerinnen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau gestalten Gärten und Parkanlagen durch fachgerechtes Anpflanzen von Rasen, Bäumen, Büschen, Stauden und Blumen. Sie legen Außenanlagen aller Art an, von Hausgärten, Terrassen und Parks über Spiel- und Sportplätze bis hin zu Verkehrsinseln, und nehmen Begrünungen an Verkehrswegen und in Fußgängerzonen vor. Auch die Wege und Plätze der jeweiligen Anlagen pflastern sie, bauen Treppen, Trockenmauern, Zäune und Lärmschutzwände. Außerdem begrünen sie Dächer oder Fassaden. Zum Umwelt- und Naturschutz tragen sie bei, indem sie Mülldeponien oder Kiesgruben rekultivieren.
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss ein.
Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen, zum Beispiel durch die Prüfung als Gärtnermeister/in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Gartenbau mit dem Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau. Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen, zum Beispiel durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Garten-, Landschaftsbau oder Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan:
Ausbildung im Betrieb:
Ausbildung in der Berufsschule: