Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste – Bibliothek
(m/w/d)
Berufstyp:
Anerkannter Ausbildungsberuf
Ausbildungsart:
Duale Ausbildung im öffentlichen Dienst sowie in Industrie und Handel (geregelt durch Ausbildungsverordnung)
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Lern- und Ausbildungsorte:
Ausbildungsbetrieb und Berufsschule (duale Ausbildung)
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bibliothek verwalten und vermitteln Bücher, Zeitschriften sowie andere analoge und digitale Medien. Sie erschließen und erfassen die Produkte, systematisieren sie und pflegen die vorhandenen Bibliotheksbestände – sowohl physisch als auch digital. Außerdem übernehmen sie die mit dem Verleih verbundenen Arbeiten und stellen Benutzerausweise aus, beraten Bibliotheksnutzer, unterstützen bei der Recherche und beschaffen gezielt die gewünschten Medien und Informationen. Daneben bearbeiten sie Mahnungen, nehmen Verwaltungsaufgaben wahr und beteiligen sich an der Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen und Veranstaltungen, zum Beispiel zur Leseförderung oder zur fachlichen und kulturellen Bildung.
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Verwaltungen und Betriebe überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein.
Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen, zum Beispiel durch die Prüfung als Fachwirt/in für Informationsdienste.
Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen, zum Beispiel durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Bibliotheks-, Informationswissenschaft. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan:
Ausbildung im Betrieb:
Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation Europaassistent/in eröffnet Auszubildenden mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich – über die Erstausbildung hinaus – zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht, zum Beispiel Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland.